Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu einzelnen Themenblöcken.
Die neue Verordnung SüwVO Abwasser
Müssen Niederschlagswasserleitungen geprüft werden?
Die Verordnung gilt für im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser. Reine Niederschlagswasserleitungen müssen nicht geprüft werden; auch dann nicht, wenn Mischwasser in diese zurück stauen kann.
Mit welchen technischen Verfahren müssen Abwasserleitungen geprüft werden?
Die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Vielfach ist eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) ausreichend.
Was ist wenn das Haus erst vor kurzem bezogen wurde; eine Zustands- und Funktionsprüfung wurde jedoch nicht durchgeführt?
Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen sollte in der Regel eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck gemäß DIN EN 1610 durchgeführt und entsprechend mit einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Generell ist zu empfehlen, vor allem beim Kauf eines neuen Hauses auf eine aktuelle Prüfbescheinigung zu achten.
Müssen Kleinkläranlagen auch geprüft werden?
Die Anforderungen der SüwVO Abw gelten auch für die Zu- und Ablaufleitungen von Kleinkläranlagen. Für Kleinkläranlagen selbst gilt die SüwVO Abw hingegen nicht. Die Anforderungen an die Wartung und Selbstüberwachung ergeben sich hier aus der Zulassung der Anlagen.
Sind auch Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.
Welche Anforderungen gibt es bei neu gebauten oder sanierten Abwasserleitungen?
Wenn Abwasserleitungen neu gebaut oder bestehende ausgetauscht bzw. saniert werden, müssen diese auf Dichtheit geprüft werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Prüfung neu errichteter Kanäle und Abwasserleitungen finden sich in der DIN EN 1610 wieder. Bei neu errichteten Leitungen ist gemäß Normen und Regelwerken neben einer Sichtprüfung stets eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser durchzuführen.
Sanierte Abwasserleitungen sind je nach Sanierungsverfahren nach unterschiedlichen Anforderungen zu prüfen. Hinweise geben z. B. die DIN 1986-30 und die DIN EN 1610.
Wann muss eine Abwasserleitung saniert werden?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nicht erforderlich. Die Klassifizierung der Schäden ergibt sich aus der DIN 1986-30 bzw. aus dem Bildreferenzkatalog des MKULNV.
Muss nach der Sanierung noch einmal geprüft werden?
Ja. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist immer eine Prüfung erforderlich. Dies ist von einem anerkannten Sachkundigen durchzuführen und zu dokumentieren.
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Zustands- und Funktionsprüfung
Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?
Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte anerkannte Sachkundige kann bei der Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen feststellen und muss darüber einen Lageplan anfertigen. Dieser ist den Unterlagen zur vollständigen Dokumentation beizufügen.
Wer kann die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen?
Der Gesetzgeber fordert , dass nur anerkannte Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( LANUV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige am Tag der Prüfung auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist (Nachweis vorlegen lassen), denn die Städte und Gemeinden dürfen nur Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.
Darüber hinaus haben sich einige dieser Firmen gemäß Prüfungsordnung des KomNetGEW, eines Zusammenschlusses von über 50 Kommunen in NRW, prüfen lassen. Sie haben damit die hohen Qualitätsansprüche dieser Kommunen erfüllt. Diese Liste finden Sie unter www.komnetgew.de.
Muss ein Kontrollschacht auf dem Grundstück vorhanden sein?
Kontrollschächte auf dem Grundstück dienen dazu die Reinigung, Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu erleichtern. Fehlt dieser, können Städte und Gemeinden in Ihrer Satzung den nachträglichen Bau eines Kontrollschachtes von dem Grundstückseigentümer fordern.
Wie findet man Fehlanschlüsse heraus?
Nicht selten sind Dachentwässerungen und Oberflächenabläufe auf dem Grundstück unzulässigerweise an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Sie zu identifizieren, gehört zu den vorrangigen Aufgaben bei der Fremdwasserbeseitigung im öffentlichen Kanalnetz. Fehlanschlüsse lassen sich schnell und wirksam durch den Einsatz eines Signalnebels herausfinden. Dazu sperrt man den öffentlichen Kanal im Bereich des Grundstücks kurzfristig beidseitig ab und füllt ihn mit einem geruchlosen, umwelt- und gesundheitsverträglichen Signalnebel. Nach wenigen Minuten tritt dieser gut sichtbar aus allen Dachentwässerungen und Abläufen auf dem Grundstück aus, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die so ermittelten Fehlanschlüsse werden in einem Protokoll mit Fotodokumentation erfasst.
Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?
Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Leitungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.
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Sanierung
Was tun, wenn ein Schaden unter der Bodenplatte des Gebäudes festgestellt wurde?
Defekte Leitungen unter der Bodenplatte können je nach Struktur des Abwassernetzes häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung sollte sein, ob die Leitungen außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue Leitungen verlegt werden können. Das ist die service- und betriebsfreundlichste Lösung und diese Leitungen müssen nie wieder geprüft werden.
Alternativ gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, defekte Leitungen in geschlossener Bauweise zu sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab.
Eine Übersicht über die verschiedenen Sanierungsverfahren finden Sie hier.
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Rechte und Pflichten
Bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum zuständig?
Ob die Leitung im öffentlichen Straßenraum in die Zuständigkeit der Stadt oder Gemeinde oder in Zuständigkeit des Grundstückseigentümers fällt, ist in der kommunalen Satzung festgelegt. Die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Entwässerung kann am Anschluss am öffentlichen Kanal, an der Grundstücksgrenze oder am Schacht auf dem privaten Grundstück liegen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Sind auch meine Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Zustands- und Funktionsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung dulden.
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Kosten
Zahlt meine Versicherung die Sanierung der Abwasseranlage?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Gegen Schäden durch Rückstau kann sich der Grundstücksbesitzer mit einer Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, versichern.
Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.
Wie können Kosten bei der Zustands- und Funktionsprüfung gespart werden?
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
- Einholen mehrerer Angebote.
- Kooperation mit der Stadt bei Inspektionsarbeiten am öffentlichen Kanal.
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
- Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
- Getrennte Beauftragung von Prüfung und Sanierung.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die Zustands- und Funktionsprüfung eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Was kostet die Sanierung?
Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1000 und 7000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 250 bis 500 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen. Von besonderem Einfluss auf die Kosten sind:
- Baulicher und betrieblicher Zustand der zu sanierenden Leitung, insbesondere Art, Umfang und Lage der Schäden (z.B. unter der Bodenplatte, Straße, Gehweg) sowie Betriebsstörungen und fehlende hydraulische Reserven
- Tiefenlage, Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) und Werkstoff der Leitungen bzw. der Abwasseranlage sowie Anzahl und Krümmungsgrad der Bögen
- Erschwernisse, wie ungünstige Platzverhältnisse und schwierige Zugänglichkeiten für Sanierungen sowie hoher Grundwasserstand und ungünstige Bodenarten
- Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten, Stilllegung von Entwässerungsgegenständen, Umklemmen einer Dränageleitung
- Gewählte Sanierungsverfahren (Erneuerung, Renovierung, Reparatur)
In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Beauftragung einer Sanierung Zeit zu nehmen und mehrere Angebote einzuholen, die miteinander vergleichbar sind. Bevor Sie eine Sanierungsentscheidung treffen oder einen Auftrag erteilen, können Sie sich von Ihrem städtischen Abwasserbetrieb unabhängig und kostenfrei beraten lassen! Dort erfahren Sie auch, ob Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich geplant sind, die Sie mit Ihren Maßnahmen koordinieren können.
Wie können Kosten bei der Sanierung gespart werden?
Es gibt zusätzlich zu den bei der Zustands- und Funktionsprüfung aufgeführten Überlegungen verschiedene Ansätze, um Kosten für die Sanierung einzusparen, insbesondere:
- ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - Hilfestellung durch die Stadt oder Gemeinde suchen! Dort gibt es kostenfreie Beratungsangebote.
- falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten (ggf. sind Eigenleistungen möglich).
- Rückstauschutz und Hydraulik prüfen! Bei der Sanierung ist eine Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems sinnvoll und kann Kosten sparen. So sollten auch der Rückstauschutz, die Hydraulik und der Umgang mit Regenwasser geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen.
- Vorbereitung der Maßnahmen, z.B. durch Beschaffung von Entwässerungsunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück.
- Prüfung des Versicherungsschutzes. Vor einer Sanierung sollte geklärt werden, welche Schadensfälle an den Abwasserleitungen durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
- Abstimmung der Sanierungsarbeiten mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus (z.B. Pflasterarbeiten im Hof oder in der Einfahrt).
- Sanierungsplanung und Bauüberwachung bei Bedarf durch Sachverständige (z.B. Ingenieurbüro oder Berater Grundstücksentwässerung)!
- Rechnung erst bezahlen nach abschließender Prüfung! Nach der Sanierung ist immer eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich. Erst nach Übergabe der Prüfbescheinigung, in der der Erfolg der Sanierung bestätigt wurde, ist die Rechnung für die Sanierung zu begleichen!
Darüber hinaus gilt: Private Grundstückseigentümer können einen Teil der Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen, unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ steuerlich absetzen. Die Verbraucherzentrale NRW berät Sie auch in diesen Fragen, siehe Seite 15 in der Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.
Wo finde ich unterstützende finanzielle Fördermöglichkeiten?
Die zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde können Ihnen über eventuelle Fördermöglichkeiten Auskunft geben. So kann für die Sanierung von privaten Abwasserleitungen und Schächten ein zinsgünstiges Darlehen für die private Kanalsanierungsmaßnahme im Rahmen des Förderprogramms des Umweltministeriums „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.5) beantragt werden. Der Zinszuschuss kann nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der NRW.BANK mit der Sanierung noch nicht begonnen wurde.
In besonderen Einzelfällen, wenn Ihre Stadt oder Gemeinde für einen abgegrenzten Teil des Stadtgebietes ein spezielles Sanierungsprogramm für ein Fremdwasserschwerpunktgebiet ausgearbeitet hat, kann auch hier ein Zuschuss gewährt werden. Dies ist allerdings nur dort möglich, wo sehr viel Grund-, Quell- und Dränagewasser unerlaubt in die Kanalisation eindringt und dadurch besondere Probleme verursacht werden. Diese Fördermittel stehen deswegen nur in sogenannten „ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten“ zur Verfügung und müssen über die Gemeinde beantragt werden. Auskunft hierzu kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter Ihrer Stadt oder Gemeinde geben.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch in der ResA-Broschüre, siehe dort Förderbereich 5.3.
Kann man Kosten durch Eigenleistungen senken?
Der Grundstückseigentümer kann Kosten reduzieren, indem er die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglich vorbereitet, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Leitungen in der Vergangenheit zurückzuführen!
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Haustürgeschäfte
Wenn mir an der Haustür eine billige Zustands- und Funktionsprüfung angeboten wird, was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!
Beachten Sie:
- Keine dieser Firmen ist im Auftrag Ihrer Stadt oder Gemeinde unterwegs!
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell!
- Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „anerkannten Sachkundigen zur Zustands- und Funktionsprüfung“ handelt. Die anerkannten Sachkundigen sind hier gelistet. Im Zweifelsfall fragen Sei bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach!
- Holen Sie mehrere vergleichbare Angebote ein!
- Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde nach oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale NRW.
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Rückstausicherung
Wir haben noch nie Probleme mit Rückstau gehabt, muss ich mich trotzdem um Rückstausicherung kümmern?
Selbst in Stadtteilen, die noch nie Probleme mit Rückstau hatten ist nicht auszuschließen, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau besteht. Mögliche Gründe dafür sind die immer häufiger auftretenden extremen Niederschlagsereignisse oder die Verstopfung des Anschlusskanals. Letzteres kann selbst bei Hanglagen zum Rückstau in den Keller führen! Daher ist zu empfehlen in jedem Fall die Sicherung des Hauses gegen Rückstau zu überprüfen.
Hat nicht die Stadt oder Gemeinde dafür zu sorgen, dass kein Rückstau aus dem öffentlichen Kanal in meinen Anschluss auftritt?
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlussleitungen. Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen. Daher fordern die Städte und Gemeinden in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind.
Wer zahlt, wenn Schäden durch Rückstau auftreten?
Selbst wenn der Rückstau in die privaten Leitungen seine Ursache im öffentlichen Kanal hat, ist eine Haftung durch Städte oder Gemeinden ausgeschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus gegen Rückstau sichern will?
1. Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
2. Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
3. Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
4. Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang, Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
5. Nie Abwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt, über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
6. Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
7. Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
8. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
9. Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
Welche Rückstausicherung soll ich einbauen?
Welche Rückstausicherung(en) am besten geeignet sind und wo diese eingebaut werden sollten, hängt von der Situation auf dem Grundstück ab. Ausschlaggebend ist:
- die Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller, ob ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist
- ob fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser entsorgt werden soll
- ob der Einbauort außerhalb des Hauses in einem Schacht sein soll
- ob die Entsorgung während der Rückstauzeit benötigt wird
- und wie die gefährdeten Räume genutzt werden.
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse.
Ziehen Sie bei der Planung bzw. Auswahl einen Fachmann für Entwässerungstechnik hinzu.
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